Phishing: Bank muss Abbuchung zunächst erstatten!
Wer durch eine Phishing-Nachricht getäuscht wird und dadurch Geld von seinem Konto verliert, kann grundsätzlich verlangen, dass die Bank den nicht autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich erstattet. Das gilt auch dann, wenn die Bank dem Kunden vorwirft, grob fahrlässig gehandelt zu haben (vgl. EuGH, Urt. v. 15.10.2026 – C-70/25).
Wie kam es zu dem Rechtsstreit?
Eine Kundin einer polnischen Bank wollte einen Artikel über eine Online-Verkaufsplattform verkaufen. Ein vermeintlicher Kaufinteressent schickte ihr einen Link, der den Eindruck erweckte, von der Verkaufsplattform zu stammen und der Bestätigung des Verkaufs zu dienen.
Tatsächlich führte der Link auf eine gefälschte Internetseite, die wie die Website ihrer Bank aussah. Dort gab die Kundin ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking ein. Ein Betrüger nutzte diese Daten, um rund 700 Euro von ihrem Konto auf ein anderes Konto zu überweisen.
Die Kundin informierte ihre Bank am folgenden Tag über den Betrug. Die Bank verweigerte jedoch die Erstattung. Sie war der Ansicht, die Kundin habe grob fahrlässig gehandelt, weil sie ihre Zugangsdaten nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt habe.
Der Gerichtshof musste deshalb klären, ob eine Bank die Erstattung bereits mit der Begründung verweigern darf, dass der Kunde den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht habe.
Was hat der EuGH entschieden?
Der Gerichtshof hat diese Frage verneint. Nach dem Unionsrecht sind die Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung und die Frage, wer den entstandenen finanziellen Verlust letztlich tragen muss, voneinander zu unterscheiden.
Die Bank muss grundsätzlich unverzüglich erstatten.
Wird eine nicht autorisierte Zahlung gemeldet, muss der Zahlungsdienstleister den Betrag grundsätzlich unverzüglich und spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags zurückerstatten. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Kunde den Vorgang unverzüglich meldet.
Allein der Vorwurf, der Kunde habe durch grobe Fahrlässigkeit den Betrug ermöglicht, rechtfertigt es nicht, die Erstattung zunächst zu verweigern.
Die Bank kann unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurückfordern.
Ob der Kunde den Verlust letztlich selbst tragen muss, ist eine gesonderte Frage. Hat der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt, kann der Zahlungsdienstleister unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass der Kunde den entstandenen Verlust ersetzt.
Die Bank muss dabei nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine solche Haftung vorliegen. Der bloße Hinweis auf einen möglichen Sorgfaltsverstoß reicht nicht aus.
Für die sofortige Erstattung gelten gesetzliche Ausnahmen.
Eine Ausnahme von der Erstattungspflicht sieht das einschlägige Unionsrecht vor, wenn der Zahlungsdienstleister berechtigte Gründe für den Verdacht hat, dass der Kunde selbst einen Betrug begangen hat, und diese Gründe der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt. Der bloße Vorwurf grober Fahrlässigkeit ist damit aber nicht gleichzusetzen.
Was bedeutet das Urteil?
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die Opfer von Phishing oder vergleichbaren Betrugsmaschen werden. Banken dürfen die Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung nicht ohne Weiteres davon abhängig machen, ob der Kunde aus ihrer Sicht ausreichend vorsichtig war.
Für Betroffene ist insbesondere wichtig:
- Betrug unverzüglich melden: Informieren Sie Ihre Bank sofort, sobald Sie eine unberechtigte Abbuchung feststellen.
- Zahlungsvorgang beanstanden: Teilen Sie ausdrücklich mit, dass Sie die Zahlung nicht autorisiert haben, und verlangen Sie die Erstattung.
- Beweise sichern: Bewahren Sie Nachrichten, E-Mails, Links, Kontoauszüge und die Kommunikation mit der Bank auf.
- Ablehnung nicht ungeprüft hinnehmen: Verweigert die Bank die Erstattung allein mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit, kann es sich lohnen, die Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.
Wichtig ist allerdings: Das Urteil bedeutet nicht, dass die Bank in jedem Betrugsfall endgültig für den Schaden aufkommen muss. Ob der Kunde den Verlust letztlich selbst tragen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Der Europäische Gerichtshof stellt also klar: Die Bank muss bei einer nicht autorisierten Zahlung grundsätzlich zunächst für eine schnelle Erstattung sorgen. Die Frage, ob der Kunde wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens letztlich für den Schaden einstehen muss, ist davon getrennt zu prüfen.
Damit verhindert das Urteil, dass Verbraucher ihre Erstattungsansprüche allein wegen eines entsprechenden Fahrlässigkeitsvorwurfs zunächst aufwendig gerichtlich durchsetzen müssen.
Kompetent. Verbindlich.
Gut beraten.



