Neue Pflichten im Handel ab 27. September 2026: Harmonisierte Pflichtangaben zu Gewährleistung und Garantien
Ab dem 27.09.2026 müssen Unternehmen – im stationären Handel wie auch im eCommerce – in hervorgehobener Weise mittels einer harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren und Produkte, für die eine Herstellergarantie besteht, mittels einer harmonisierten Kennzeichnung markieren.
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 wurde unter anderem die sog. Verbraucherrechte-Richtlinie geändert. Nach den Neuregelungen haben Unternehmer bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen wie auch bei (sonstigen) Verbraucherverträgen sicherzustellen, dass die Verbraucher unter Verwendung von harmonisierten Mitteillungen bzw. Kennzeichnungen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie eine ggfs. vom Hersteller gewährte Haltbarkeitsgarantie informiert werden. Insgesamt soll also sichergestellt werden, dass die Verbraucher über ihre Rechte (noch) besser informiert werden.
Um sicherzustellen, dass die Verbraucher gut informiert sind und ihre Rechte auch leicht verstehen können, muss für die Bereitstellung der Pflichtangaben eine harmonisierte Mitteilung bzw. harmonisierte Kennzeichnung verwendet werden.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts wurde die Neuregelung der Vorschriften in Art. 246 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB sowie Art. 246 a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 EGBGB beschlossen; mit diesen werden Artt. 5, 6, 22a der geänderten Richtlinie 2011/83/EU in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.
Damit wurden die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern so angepasst, dass Verbrauchern unter Verwendung einer harmonisierten Mitteilung bzw. Kennzeichnung Informationen zur Verfügung zu stellen sind über das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts und ggfs. einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie. Dabei wird verwiesen auf die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.
Die Gesetzesänderungen wurden im Februar 2026 verkündet. Die maßgeblichen Neuregelungen zu den harmonisierten Pflichtangaben treten am 27.09.2026 in Kraft.
Kompetent. Verbindlich.
Gut beraten.




